§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen spring-fox, Eisenbahnstraße 47, 04315 Leipzig (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Renovierungs- und Handwerksleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Angebot. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen einzusetzen.

§ 4 Preise und Zahlung

Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.

Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Aufträgen über 2.000 Euro ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Auftragswertes zu verlangen.

§ 5 Ausführungsfristen

Ausführungsfristen werden nach besten Möglichkeiten eingehalten. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch Umstände verursacht werden, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere Lieferverzögerungen von Materialien oder höhere Gewalt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Freier Zugang zu den Räumlichkeiten
  • Bereitstellung von Wasser- und Stromanschlüssen
  • Räumung der Arbeitsbereiche
  • Schutz empfindlicher Gegenstände

Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, berechtigen den Auftragnehmer zur Verlängerung der Ausführungsfrist.

§ 7 Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme erfolgt durch gemeinsame Begehung und Protokollierung.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und vom Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.

§ 8 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.

Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Stornierung

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit vor Ausführungsbeginn kündigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen zu verlangen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Leipzig, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026